Kfz-Sachverständigenbüro
Gerd Kuhrmeyer

Schadengutachten

Sicherheit zu jeder Zeit.

Fahrzeugbewertung

Beurteilen was Ihnen lieb und teuer ist.

Old-/ Youngtimer Bewertungen

Alles für Ihre Schmuckstücke.

Starke Partner
Classic Data

Als qualifizierter Sachverständiger von Classic Data ist Ihr Old- / Youngtimer in allen Bewertungsfragen bei mir in den besten Händen.

DAT

Durch meine Vernetzung mit DAT kann ich Ihnen jederzeit detaillierte Auskunft zum Wert Ihres Fahrzeuges geben.

Ihr Vorteil

Als werkstatt- und versicherungsunabhängiger Gutachter bin ich bei allen Fragen und Beratungswünschen im gesamten Kfz-Bereich für Sie da. Mit langjähriger Erfahrung als Kfz-Sachverständiger gewährleiste ich absolute Seriosität, fachspezifische Qualifikationen, maximale Zuverlässigkeit sowie eine schnelle Begutachtung und Bewertung Ihres Schadens.

Mein Vorteil ist Ihr Vorteil, denn mein Netzwerk aus Werkstätten und Rechtsanwälten ermöglicht Ihnen die bestmögliche Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr. Ich freue mich auf Sie.

Häufige Fragen

Tipps zum Verkehrsunfall, Unfallhilfe

10 wichtige Punkte nach einem Verkehrsunfall

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einem Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:

1.) Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengut-achten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenshöhe liegt nicht höher als ca. 750 Euro) dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvorschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.

2.) Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang er-stattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.

3.) Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges die die Tatsache eines Autounfalls im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

4.) Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.

5.) Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).

6.) Sie haben das Recht, Ihr Auto in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.

7.) Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.

8.) Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständigen durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschalten wird.

9.) Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen – die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen (Anwälte vermittelt z. B. die Arbeitergemeinschaft der Verkehrsanwälte „Deutscher Anwaltverein“).

10.) Der unabhängige KFZ-Sachverständige trägt dazu bei, dass auch die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadensersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient allen Versicherungsnehmer, die mit Ihren Prämien letztlich die Schadenbehebung finanzieren.

Gutachten sichert Wert Ihres Oldtimers im Schadenfall ab

Nach einem Unfall oder anderweitigen Schäden steht Ihr Oldtimer unter Umständen nicht mehr für eine Begutachtung zur Verfügung. Dann ist es schwierig, seinen tatsächlichen Wert nachzuweisen. Vor allem im Falle eines Diebstahls ist die vorsorgliche Bewertung des Fahrzeugs sinnvoll. Auch ein Brandschaden kann die nachträgliche Wertermittlung beeinträchtigen.
Ein aktuelles Oldtimer-Gutachten verhindert derartige Nachteile und dient der Kfz-Versicherung als Hilfe bei der Schadensermittlung. Sie kann den aktuellen Wert Ihres Liebhaberstückes berücksichtigen und Sie angemessen entschädigen.

Wertgutachten sollte tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs wiedergeben

Für die Gültigkeit von Oldtimer-Gutachten gibt es zwar grundsätzlich keine zeitliche Begrenzung. Dennoch sollte das Dokument stets den aktuellsten Zustand Ihres Klassikers dokumentieren.
Besonders nach Restaurierung oder Reparatur ist die Anfertigung eines neuen Wertgutachtens sinnvoll. Das Dokument verschafft nicht nur Klarheit über Wertveränderungen, sondern sichert Sie auch für den Schadenfall ab. Zudem vermeiden Sie eine Unterversicherung, falls der Marktwert Ihres Oldtimers steigt.

Mit regelmäßigen Oldtimer-Gutachten die Versicherung aktuell halten

Spezielle Oldtimer-Tarife zeichnen sich durch günstige Beiträge, eine Ruheversicherung und weitere Zusatzbausteine aus. Obwohl einige Anbieter den Wertzuwachs historischer Fahrzeuge bis zu einem gewissem Grad berücksichtigen, empfiehlt es sich, alle zwei bis drei Jahre eine Wertermittlung für Ihr Auto durchführen zu lassen und den Versicherungsvertrag gegebenenfalls anzupassen.

Kfz-Versicherer nutzen Gutachten für die Versicherungseinstufung

Auch für die Autoversicherung benötigen Sie ein aktuelles Kurz- oder Wertgutachten. Das Dokument dient Ihrem Versicherer zur Kalkulation des versicherten Markt- oder Wiederbeschaffungswertes. Letzterer beziffert die Kosten, die sich aus der Anschaffung und späteren Restaurierung eines Fahrzeugs ergeben – unabhängig davon, ob dieser Preis sich bei einem Verkauf am Markt erzielen lässt. Anhand der ermittelten Werte kann die Versicherung eine angemessene Versicherungssumme festlegen, die Ihre Kosten im Schadenfall abdeckt.

Seit über 30 Jahren sammelt Classic Data die verschiedensten Daten zum Thema Oldtimer, Youngtimer, Exoten, Replikas und anderen „Sonderfahrzeugen“. Zu diesen Daten zählen Marktnotierungen, fahrzeugspezifische Kenndaten und Besonderheiten, Reparatur- und Arbeitszeiten, Ersatzteilpreise und Lieferanten, Daten aus Messe- und Veranstaltungsbesuchen und vieles mehr. Im Laufe der letzten Jahre konnte sich Classic Data zudem über zusätzlich gespendete und erworbene Unterlagen aus Büroauflösungen oder Privatsammlungen freuen. Ein Fundus, der in dieser Form in Deutschland nur selten zu finden sein dürfte.

Dieser wird ergänzt durch Fahrzeugdaten, die Classic Data im Zuge der langjährigen Bewertungspraxis aus über 300.000 Bewertungen gesammelt hat. Eine vielleicht einmalige Sammlung von Fahrzeugdaten der noch tatsächlich in Deutschland vorhandenen klassischen Kraftfahrzeuge.

Kernkompetenz von Classic Data ist die tägliche, intensive Marktbeobachtung. Zahlreiche Informationskanäle werden hierbei heran gezogen. Dazu zählen Auktionen, Inserate und Anzeigen, sowie belegte Informationen von Oldtimerbesitzern, Markenclubs und Händlern. In der Auktionsdatenbank mit den wichtigsten internationalen Auktionen von 1992 bis heute sind über 800.000 Einträge von angebotenen Fahrzeugen – einschließlich ihrer Zustandsnoten – gelistet. Bei der Wertermittlung von Grenzfällen wie Exoten, Szenefahrzeugen oder anderer Einzelstücke kommt Classic-Data die Erfahrung aus über 30 Jahren Marktbeobachtung zugute. Ein eigenes Engagement im Versicherungsbereich oder Fahrzeughandel gehört dabei nicht zur Geschäftstätigkeit. Denn nur so ist eine neutrale und unabhängige Marktbeobachtung möglich. Eine Strategie, die aufgeht: Classic Data genießt nicht nur im Versicherungssektor eine hohe Akzeptanz, sondern ist auch in den wichtigen Oldtimer-Zeitschriften präsent.